Verbot für Visitenkartenwerbung an Autos
by Sergey on Sep.03, 2010, under Allgemein
Wer kenn nicht diese lästige Visitenkarten an Autos. Nun ist es schluß damit – der Autoankäufer muss jetzt mit Busgeld rechnen.
Dies geht aus einem Urteil von OLG Düsseldorf (Az. IV-4RBs-25/10) hervor. Demnach stellt das Anbringen von Visitenkarten an den Autos auf öffenlichen Parkplätzen eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. In diesem Fall musste der Autohändler eine Strafe in Höhe von 200 Euro zahlen.
Diese Entscheidung wird vom Verbraucherschützer Joachim Geburtig begrüßt. Er hofft, dass diese Art der Werbung damit eingedämmt wird.
Laut einer Umfrage von ADAC, waren fast 75 Prozent der Befragten mit dem Kaufangeboten derartige Ankäufer nicht zufrieden. Wer ein Auto verkaufen möchte sollte eine Begutachtung durch einen Experten erfolgen, damit er nicht überrennt wird.
April 22nd, 2011 on 23:24
Sehr feine Sache! Endlich kann man was dagegen machen…